Brandschutzbeauftragte mit qualifizierter Ausbildung gemäß der DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie
12-09/01
Für den Brandschutz sind in Betrieben, aufgrund besonderer Rechtsvorschriften,
behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzbeauftragte
mit qualifizierter Ausbildung gemäß der DGUV Information 205-003 erforderlich. Sie nehmen eine beratende, unterstützende und mitwirkende Position wahr. Innerhalb eines Unternehmens dienen Sie als zentrale Ansprechpersonen für Fragen und Probleme rund um den Brandschutz, sind aber auch für entsprechende Beurteilungen und Kontrollen von brandschutzrelevanten Maßnahmen zuständig.